Seite 1 von 1

Frage zu [Un-]Verbindlichkeiten von Petitionen

Verfasst: 2. November 2022, 18:10
von 2ost
Mal eine öffentliche Frage an alle, die die Antwort darauf wissen könnten.

Ich schaute neugierhalber mal nach einer alten Petition, die nicht die notwendige Zahl an Unterzeichner*innen damals erhalten hatte. Ich wollte eigentlich nur sehen, ob es neue Entwicklungen dort, neue Petitionen etwa, etc. dazu gäbe. Auf der Petitionsseite selber war ich dann gerade etwas erstaunt, zwar bei "Quorum erreicht" das erwartete "Nein" vorzufinden, hinter "Status" aber ein "in der Prüfung" zu lesen, als könne das doch noch für würdig befunden werden, Realität zu werden. Es geht um die Petition Einführung des Merkzeichen W für den Schwerbehindertenausweis vom 16.01.2022. Ist es so, das auch Petitionen ohne notwendiges Quorum, die Chance haben angegangen und umgesetzt zu werden?

Ich frage, weil mir das tatsächlich eine extreme Erleichterung wäre und ich das aber schon als längst verloren zwischenzeitlich verzeichnet hatte.

Re: Frage zu [Un-]Verbindlichkeiten von Petitionen

Verfasst: 2. November 2022, 19:34
von orinoco
Da es für Petitionen generell keinerlei Rechtsanspruch auf Befassung, Entscheid oder Umsetzung durch den Gesetzgeber gibt, bedeutet dieses "Quorum" keinerlei rechtliche oder demokratische Qualifikation im Gegensatz zu Bürger- oder Volksbegehren/-initiativen. Das einzige wozu dieses vollkommen willkürlich festgelegte Quorum qualifiziert ist als "Bettelbegehren" von Untertanen. Petitionen kann also jeder Einzelne einreichen und ob sich die Parlament-Arier damit befassen obliegt ganz allein diesen.

Re: Frage zu [Un-]Verbindlichkeiten von Petitionen

Verfasst: 2. November 2022, 22:18
von 2ost
Dann sehe ich, als Gläserstetshalbvollversteher, es einfach mal als Positiv, dass da "in der Prüfung" immer noch steht und nicht etwa "abgewiesen" oder so. [:)] (Danke für die Antwort!)

Re: Frage zu [Un-]Verbindlichkeiten von Petitionen

Verfasst: 3. November 2022, 13:09
von GeromeBaeumlin
So viel ich weiß - habe auch mal paar Petitionen online gestellt über die Plattform des Petitionsausschusses (da ich inoffizielle Plattformen wie change.org, etc. weniger mag): Das Quorum soll glaube ich dazu führen, dass der Bundestag sich auch tatsächlich mit der Petition befasst und der Petent eventuell sogar eingeladen wird. Aber 100-prozentigen Anspruch gibt es da sicher auch nicht. Eher ein "in der Regel" vielleicht.

Alle andern werden auch angeguckt. Aber halt eher verkürzt. (Die Mitglieder vom Ausschuss lesen das und filtern raus und dann wird das so im Schnelldurchlauf abgelehnt - das was nicht durchkommt.) Irgendwer muss es ja lesen - weil das Petitionsrecht im Grundgesetz verankert ist. Da wird aber dann schon nach Sinnhaftigkeit geprüft. (Ob die das gut prüfen oder nich - ist andere Sache. Oft fadenscheinige Begründungen, damit man nix ändern muss - weil die Änderung halt aufwändig wäre. So war mein Eindruck. Hatte mal eine selber gestellt die aber auch "dem Ministerium" zugeschickt wurde - als Material zum Berücksichtigen für weitere Entscheidungen. Standard ist aber "das Petitionsverfahren abschließen" ... also wenn gar nix weiter gemacht wird und die Petition verworfen wird.) Kann schon so 1-2 Jahre dauern bis da komplett alles fertig ist. :D (Zumindest bei denen die ich stellte.)

Hier steht ganz unten was zum Quorum: https://epetitionen.bundestag.de/epet/s ... ition.html
(Also dass es die Anhörung - dass der Petent direkt eingeladen wird - betrifft.)

Re: Frage zu [Un-]Verbindlichkeiten von Petitionen

Verfasst: 3. November 2022, 17:05
von 2ost
Danke, GeromeBaeumlin!